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> HOME > PROJEKTE > CONSTITUTION.DE > URTEILE . BGH: Deep-Links zulässig / Internet-Suchdienst für Presseartikel nicht rechtswidrig
Urteil vom 17. Juli 2003 – I ZR 259/00 (Urteil im Volltext) Es ging bei der Klage vor dem Bundesgerichtshof (BGH) der Verlagsgruppe Handelsblatt gegen die Suchmaschine Paperboy um die Frage, ob die Indexierung einzelner News Seiten von Online-Magazinen unter Umgehung der Startseite zulässig ist. Mit anderen Worten: Ob das sogenannte Deep-Linking erlaubt ist. In der begrüßenswerten Entscheidung hat der BGH festgestellt, daß dieses "Deep-Linking" zulässig ist, sofern dabei keine technischen Sperren umgangen werden. Ein Link sei schließlich nur eine technische Erleichterung des Aufrufens. Ein Nutzer könne durch eine manuelle Eingabe der URL das gleiche Ergebnis erzielen. Die Funktionsfähigkeit des Internets in Form eines "Deep-Links" habe hier vor den wirtschaftlichen Interessen (Werbeeinnahmen) des Urhebers Vorrang. Die §§ 15, 16, 87b UrhG sind durch die Verlinkung der Suchmaschine nach Ansicht des BGH nicht verletzt. Die Betreiber eines Suchdienstes würden auch nicht wettbewerbswidrig (§ 1 UWG; Ausbeutung - Leistungsübernahme1)) handeln, wenn sie durch Hyperlinks ermöglichen, unmittelbar auf Artikel zuzugreifen. Nicht geklärt ist allerdings die Situation, wenn der Urheber seine Seiten mit einem technischen Schutz gegen ein Deep-Linking versehen hat. Die wichtigsten Passagen aus der Pressemeldung:
1) Tatbestand: Man eignet sich zu Zwecken des Wettbewerbs das fertige Arbeitsergebnis eines anderen, das eine schutzwürdige Eigenart aufweist und nur unter Aufwand an Mühen und Kosten erreichbar war, mittels eines meist technischen Vervielfältigungsverfahrens unter Ersparung eigener Kosten an und bringt es ohne jede eigene Verbesserung oder Zutat in unveränderter Form auf den Markt, um den Vorgänger um die Früchte seiner Arbeit zu bringen [BGH 51, 41 (Reprint); aus Baumbach/ Hefermehl, Wettbewerbsrecht, § 1 UWG, Rn. 498, 20. Auflage]
Dokument erstellt am: 18.07.2003
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Links - Die Pressemeldung des BGH zu diesem Urteil- Inzwischen hat der Bundesgerichtshof das Urteil in elektronischer Form veröffentlicht. Das "Deep-Link" BGH-Urteil im Volltext als PDF Dokument. - Hier finden Sie eine Liste der wichtigsten Gesetze, die vom BMJ zur Verfügung gestellt werden. Hier findet sich auch das Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG). Eine PDF Version existiert dort ebenfalls.
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